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KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139; ZPO § 286
Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 237/06
- KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 105
- NZV 2010, 202
- VRS 117, 282
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung gegen ein "Überraschungsurteil"
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
8 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts muss er jedoch spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis vorgetragen hätte (vgl. KG, KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller, 27. Auf., § 139 ZPO, Rn. 20 ).
- KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen …
Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis geltend gemacht hätte, damit die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO) geprüft werden kann (vgl. Senat, KGR 2009, 938 = VRS 117, 282 = MDR 2010, 105 L; KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 139 Rn 20). - OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08
Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000
Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei einem erteilten Hinweis vorgebracht hätte (Senatsbeschluss vom 20.5.2010 - 9 U 22/10; KG, MDR 2007, 677 und Beschluss vom 27.7.2009 - 12 U 200/08 - juris, Rn. 8). - KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09
Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …
Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.